AGB für Freizeiten, Seminare, Bildungsangebote der Kirchengemeinde St. Pauli, Lemgo

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erstreckt sich lediglich auf solche Jugend- und Erwachsenenfreizeitmaßnahmen, sowie Kursen oder Konferenzen, bei denen in der Ausschreibung ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Anmeldung

Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitträger (Kirchengemeinde St. Pauli, kurz Pauli), der Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der im Prospekt

genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preisen unter

Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich

angeboten.

Die Anmeldung soll auf den Anmeldevordrucken von Pauli erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von Pauli schriftlich bestätigt worden ist.

Zahlung des Preises/ Reisepreises

Der Reisepreis wird an dem Tag fällig, der in der jeweiligen

Ausschreibung genannt ist, jedoch mindestens 30 Tage vor Reiseantritt.

Die Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ist nicht erforderlich, da das Gemeinde Pauli eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 651 k Abs. 6 Satz 3 ist.

Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen im Prospekt, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.

Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Pauli.

Vermittelt Pauli im Rahmen der Reise, der Konferenz oder des Seminars Fremdleistungen, haftet Pauli nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen,

soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung der

Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

Leistungsänderung

Pauli ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Pauli nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Pauli hat den Teilnehmer über die zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleitung, unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu unterrichten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung stehen dem Teilnehmer die unter „Obliegenheiten des Teilnehmers / Kündigung durch den Teilnehmer“ beschriebenen Rechte zu.

Jugendfreizeiten

Mit der Anmeldung zu einer Jugendfreizeit verpflichten sich die

Teilnehmer in Übereinstimmung mit ihren Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Betreuer Folge zu leisten sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei schweren Verhaltensfehlern der Teilnehmer sind die Betreuer berechtigt, diese Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach vorheriger Absprache nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Freizeitbetrages oder eines Teils besteht nicht.

Sollten beim Teilnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen (Asthma, Allergien, o.ä, Covid 19.), sind den Betreuern diese mit der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, besonders wenn aufgrund dessen Medikamente eingenommen werden müssen.

Pauli übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bzw. der Medikamenteneinnahme. Sollten beim Teilnehmer Verhaltensauffälligkeiten bekannt sein,

die den Verlauf der Reise bzw. Freizeit für andere Teilnehmer oder die Freizeitleitung beeinträchtigen können oder sollte die Kenntnis dieser Verhaltensauffälligkeit für die Freizeitleitung für einen pädagogischen Umgang mit dem Teilnehmer von Nötensein , ist dies der Freizeitleitung bei Anmeldung bekannt zugeben.

Höhere Gewalt

Wird die Reise durch bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Pauli als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Pauli wird dann den gezahltenReisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Pauli ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

Seminare & Konferenzen

Mit der Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme (Seminar, Konferenz) verpflichten sich die Teilnehmer in Übereinstimmung mit ihren Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Betreuer Folge zu leisten sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei schweren Verhaltensfehlern der Teilnehmer sind die Betreuer berechtigt, diese Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach vorheriger Absprache nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Freizeitbetrages oder eines Teils

besteht nicht.

Sollten beim Teilnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen (Asthma, Allergien, o.ä.), sind den Betreuern diese mit der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, besonders wenn aufgrund dessen Medikamente eingenommen werden müssen. Pauli übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bzw. der Medikamenteneinnahme.

Sollten beim Teilnehmer Verhaltensauffälligkeiten bekannt sein, die den Verlauf der Reise bzw. Freizeit für andere Teilnehmer oder die Freizeitleitung beeinträchtigen können oder sollte die Kenntnis dieser Verhaltensauffälligkeit für die Freizeitleitung für einen pädagogischen Umgang mit dem Teilnehmer von Nöten sein , ist dies der Freizeitleitung bei Anmeldung bekannt zu geben.

Preisänderung

Pauli behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung des Wechselkurses in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Pauli den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Pauli in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer

aus seinem Angebot anzubieten.

Der Teilnehmer hat dieses Recht binnen einer Woche nach der Erklärung von Pauli über die Preiserhöhung diesem gegenüber

geltend zu machen.

Rücktritt und Kündigung durch den Pauli

Pauli kann bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Pauli in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

Pauli kann unbeachtet der vorstehenden Bestimmungen unter folgenden Bedingungen vom Reisevertrag zurücktreten:

Bis 3 Wochen vor Reisebeginn bei denjenigen Reisen, die entsprechend den Angaben in der Reiseausschreibung mit öffentlichen Mitteln, insbesondere solchen aus Landes- oder Bundesmitteln gefördert wer den, dann, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel überhaupt nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt.

Pauli kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Pauli bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Pauli, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; Die von Pauli eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von Pauli in diesen Fällen wahrzunehmen.

Bei falschen, ungenauen oder unrichtigen Angaben auf dem Anmeldeformular ist Pauli berechtigt, auch nach Reisebeginn, vom Vertrag zurückzutreten.

Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Pauli schriftlich mitzuteilen.

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so kann Pauli als Entschädigung den

Reisepreis unter Abzug des Wertes seiner ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen.

Tritt der Teilnehmer vor Ablauf der Anmeldefrist zurück oder lässt sich mit Zustimmung Paulis durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 15,– erhoben.

Tritt der Teilnehmer nach Ablauf der Anmeldefrist zurück, wird eine Stornogebühr erhoben. Diese beträgt 50 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer, falls die Stornierung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt, bzw. 70 %, falls die Stornierung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt.

Pauli empfiehlt, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsabschluß für einen Termin der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hin- sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, ist Pauli berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 50,– pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt

nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Teilnehmers, einenErsatzteilnehmer zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte

und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

Obliegenheiten des Teilnehmers / Kündigung durch denTeilnehmer

Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom FZT in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.

Der gesetzlichen Verpflichtung der Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der Teilnehmer bei Reisen mit Pauli dadurch zu entsprechen, dass er auftretende Störungen und Mängel sofort dem von Pauli eingesetzten Reiseleiter anzeigt und Abhilfe verlangt. Ansprüche des Teilnehmers wegen Reisemängeln, denen vom FZT nicht abgeholfen wird, entfallen nur dann nicht, wenn diese Reisemängel vom Teilnehmer schuldlos nicht angezeigt werden.

Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet Pauli innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Pauli erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Pauli verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise

hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Pauli unter folgender Adresse geltend zu machen:

Gemeinde St. Pauli, Echternstr. 20, 32657 Lemgo.

Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende hat sich über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften und insbesondere der Hygieneregeln bzgl. Covid 19 sowie deren eventuelle Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen Stellen zu informieren.

Der Teilnehmer ist für die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich.

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zuseinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Pauli bedingt sind.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Pauli für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis: – soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit Pauli für einen einem Teilnehmer entstehen den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang wird dem Teilnehmer im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- und ggf. einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. Bei Schäden durch höhere Gewalt und Einzelunternehmungen ohne Einverständnis der Freizeitleitung übernimmt der Pauli keine Haftung.

Pauli haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers verursacht werden.

Verjährung, Sonstiges

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in 6 Monaten.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Pauli die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen Pauli und dem Teilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.